GECOM sucht ständig den Kontakt zu Gewerbeitreibenden und Privatleuten gleicher Ausrichtung. Selbstständigkeit wird dabei dem herkömmlichen Arbeitnehmerprinzip vorgezogen, und zwar insofern, als eine Anstellung im herkömmlichen Sinn nur in absoluten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen wird. Das Prinzip ist einfach nicht akzeptabel. Folgende Tätigkeiten und Aufträge können wir anbieten:
Aufträge können
über die Transaktion "Ausschreibungen" von registrierten
Mitarbeitern angenommen werden. Die Auftragsbedingungen werden im
jeweiligen Auftragstext festgelegt.
Zahlungen an Gewerbetreibende erfolgen gegen Rechnung, an
Privatleute gegen (jährliche) Sammelquittung
(mehrwertsteuerfrei). Die Buchung erfolgt für private
Mitarbeiter stets auf das Kundenkonto nach Abschluß des
Auftrags.