Mitarbeiter

 

GECOM sucht ständig den Kontakt zu Gewerbeitreibenden und Privatleuten gleicher Ausrichtung. Selbstständigkeit wird dabei dem herkömmlichen Arbeitnehmerprinzip vorgezogen, und zwar insofern, als eine Anstellung im herkömmlichen Sinn nur in absoluten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen wird. Das Prinzip ist einfach nicht akzeptabel. Folgende Tätigkeiten und Aufträge können wir anbieten:

  1. Vor-Ort-Service und PC-Hilfe für GECOM-Kunden
  2. Auftragsreparatur von Computern und Komponenten ; Computerbau
  3. Vermittlung von Kunden, Aufträgen und Waren-Bestellungen ; Vor-Ort-Kundenbetreuung
  4. Informationsbeschaffung für die Datenbank. Beantwortung von Anfragen (remote)
  5. Elektronik- und Softwarentwicklung

Aufträge können über die Transaktion "Ausschreibungen" von registrierten Mitarbeitern angenommen werden. Die Auftragsbedingungen werden im jeweiligen Auftragstext festgelegt.
Zahlungen an Gewerbetreibende erfolgen gegen Rechnung, an Privatleute gegen (jährliche) Sammelquittung (mehrwertsteuerfrei). Die Buchung erfolgt für private Mitarbeiter stets auf das Kundenkonto nach Abschluß des Auftrags.