Die Vermittlung privater (Nachbarschafts-)Hilfe erfolgt gegen eine geringe Vermittlungsgebühr
für Eigenaufwand (Programmierung, Wartung und
Betriebskosten, < 1 €, derzeit -,35 € für jeden Vermittlungspartner). Die Vermittlungsgebühr wird von beiden Parteien fällig, wenn
sie den Vermittlungsvorgang einrichten, werden aber zurückgebucht, wenn er nicht
zum Abschluss kommt 1). Vermittlungen sind immer termingebunden und
befristet. Daher kann vor dem Termin, zu dem die Vermittlung aktiv wird, in
beiderseitigem Einverständnis eine Änderung oder Löschung erfolgen. Die Gebührenabrechnung erfolgt über
Kundenkonto, welches in der Regel einen für die Vermittlung ausreichenden Betrag
aufweisen muss (außer z.B. bei vorhandenen Gratispunkten).
Das Vermittlungssystem (kurz VS) schließt
Angebot und Nachfrage nach festgelegten Regeln kurz, die nach entsprechenden
Erfahrungen optimiert werden. Die Regeln sind einerseits in das VS
eingearbeitet, andererseits sind sie stets einsehbar und werden als Begründung
bei Fehlbedienungen angegeben. Die Basis für die Kommunikation mit dem VS bildet
eine Web-Seite, die sich dem Nutzer und dem Verwendungszweck anpasst ; spezielle
Seiten können natürlich auch direkt angewählt werden.
User: $user Begleitender Pflegedienst: $pflegedienst Kontostand: $kontostand € Gratispunkte: $gratispunkte 2)
zu den eigenen, unbestätigten Terminen passende Vorschläge:
$vorschläge
Bei Bedarf können im gesetzlich möglichen Rahmen auch Zahlungen im Zusammenhang mit vermittelten Tätigkeiten über Kundenkonten abgewickelt werden, sofern die notwendige Deckung vorhanden ist. Zahlungen erfolgen dann ohne Verzögerung, Aufwand und Risiko (Rückbuchungen kein Problem). Beträge können in diesem Fall zwischen Kundenkonten und vom Kundenkonto auf normale Bankkonten übertragen werden (Letzteres nur mit Gratispunkten).
Fußnoten:
1) Ein Vermittlungsvorgang kommt nicht zum Abschluss, wenn eine der folgenden
Bedingungen erfüllt ist:
a) Der Vermittlungsvorgang wird bis zum angegebenen Termin von
niemandem bestätigt - es findet sich kein Nutzer (= Vermittlungs-Partner)
b) Der Erzeuger löscht den Vermittlungsvorgang vor dem Termin,
wobei er noch nicht bestätigt ist
c) Erzeuger und Nutzer (Vermittlungsvorgang schon bestätigt)
löschen beide den Vermittlungsvorgang vor dem Termin im Einverständnis, bzw. ist
offensichtlich, dass die vermittelte Tätigkeit nicht
ausgeführt werden kann. Einseitige
Löschversuche (ohne Einverständnis des Vermittlungspartners) werden in jedem
Fall protokolliert und müssen nicht extra nachgewiesen werden
d) Soll die Vermittlungsgebühr eines bestätigten
Vermittlungsvorgangs nach dem Termin zurückerstattet werden (, weil z.B. zum
Löschen einfach der Termin verpasst wurde) ist von beiden
Vermittlungspartnern ein Nachweis
erforderlich, dass die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvorgang auszuführende
Tätigkeit nicht stattgefunden hat
2) Gratispunkte ermöglichen kostenlose Transaktionen. Es gibt 100 Gratispunkte
bei der ersten Anmeldung, 2 Gratispunkte für abgeschlossene
Vermittlungsvorgänge. Für die Überweisung auf ein normales
Bankkonto werden 5 Gratispunkte abgezogen, damit das
Kundenkonto nicht nur für Zahlungszwecke missbraucht wird, sondern immer im
Zusammenhang mit Vermittlungsvorgängen. Ein Vermittlungs-
vorgang wird derzeit für 30 Gratispunkte ohne weitere Kosten
abgewickelt, wenn diese Option angewählt wird. Mit Gratispunkten wird dabei
genauso verfahren wie mit Kundenkonto-Buchungen. Ab
1100 Gratispunkten erfolgt auf Antrag eine Euro-Umwandlung der
Differenz zu 1000 in 100er-Schritten (1ct/Punkt) und Kundenkonto-Gutschrift.
Weitere Gratispunktaktionen werden angekündigt.
3) Das Preisgebot bezieht sich immer auf den Termin als Ganzes, d.h. der
Erzeuger des Eintrags bietet diesen Betrag als Bezahlung für die Gesamtdauer des
Termins an. Bei Splittung
ist der Betrag im
Verhältnis der angebotenen zur Gesamtstundenzahl zu teilen.
Programmentwurf: vermittlungssystem-entwicklung.htm