Verkaufs- und Lieferbedingungen, AGB

I. Geltung

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis unserer Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Regelungen sind ausgeschlossen.

 

II. Vertragsabschluß

1. Online-Bestellung
Den genauen Umfang unserer Lieferungen und des zugehörigen Vertrages bestimmt der Kunde im Zuge der Bestellung. Diese wird erst durch die automatische Auftragsbestätigung angenommen ; hierdurch ist der Vertragsabschluß komplett. Die Notwendigkeit einer Unterschrift entfällt ; vielmehr gilt die Angabe der eindeutigen geheimen Nutzerkennung während des Bestellvorganges als rechtswirksamer Ersatz. Alle Informationen zu Vertragsgegenständen im Rahmen des Online-Systems sind für uns verbindlich. Alle nicht auf dem Online-System beruhenden Informationen sind unverbindlich und es können keine Rechte bezüglich des Vertrages hieraus abgeleitet werden. Die Online-Bestellung wird automatisch bestätigt - dies steht der schriftlichen Bestätigung gleich ; weitere Auftragsbestätigungen erfolgen nicht.

2. Der Kunde kann die vorgenommene Bestellung bis 24 Stunden nach Eingang bei uns widerrufen.

3. Der Kunde kann Ware bis 14 Tage nach Erhalt auf eigene Kosten und Transportrisiko an uns zurücksenden, falls sie ungeöffnet, unbeschädigt und unbenutzt ist. Maßgeblich ist der Tag der Absendung.

 

III. Preise

1. Alle Preise und Kosten, die für die Bestellung relevant sind, werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt ; ebenso alle Leistungen von GECOM, die mit dem Auftrag zusammenhängen. Nicht aufgeführte Leistungen werden nur erbracht, wenn dies eindeutig gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Wir liefern in Hersteller-Original-Verpackung, ausgenommen Bulk-Ware. Die Ware wird von uns sachgemäß mit angemessenem Transportschutz verpackt. Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind nicht im Warenpreis enthalten. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Kunden. Es entstehen dem Kunde keine über die Vertragsendsumme hinausgehenden Kosten, außer in dem unter III/3 aufgeführten Fall. Die Vertragsendsumme kann von der Rechnungssumme, die den an GECOM zu zahlenden Betrag darstellt, abweichen, wenn z.B. Transportunternehmen Nachnahmegebühren vor Ort kassieren.

2. Wählt der Kunde als Zahlungsmodus "Kundenkonto", so erfolgt die Auftragsannahme nur bei ausreichender Deckung durch das Kundenkonto. Nicht ausreichende Deckung durch das Kundenkonto berechtigt uns zur Verzögerung der Auslieferung der Ware bis zur Wiederherstellung der Deckung. In diesem Zahlungsmodus steht für die Dauer der Auftragsabwicklung ein Restbetrag in Höhe des Vertragswertes für Überweisungen nicht zur Verfügung. Die Buchung von Rechnungsbeträgen erfolgt einige Tage nach dem Abschluß des zugehörigen Auftrags ; bei Warenlieferungen ist dies die Auslieferung der Ware. Teilbuchungen bei Abschluß von Teilaufträgen sind möglich, wobei dann jedem abgerechneten Teilauftrag eine eigene Rechnung zugeordnet ist, so daß Buchungsbeträge immer Rechnungsbeträgen entsprechen.
Die Zahlungsbedingungen sind grundsätzlich in der Auftragsbestätigung enthalten. Rechnungen müssen in voller Höhe des Endbetrages, ohne jegliche Abzüge, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen werden.

3. Bei der Annahme von Schecks werden alle tatsächlichen Einziehungsspesen nachträglich berechnet, wenn diese einen aufgeführten Pauschalbetrag übersteigen.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunde nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.


IV. Lieferung

1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt, falls dies im Auftrag nicht durch die Lieferbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.

2. Geraten wir aus Gründen die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

3. Setzt der Kunde uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentumsrecht an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Kunden über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab und hat den Erwerber hiervon in Kenntnis zu setzen.

3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

VI. Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern unabhängig von vereinbarten Lieferfristen, falls die Mängel nicht offensichtlich und uns somit unbekannt waren. Wir sind hierbei nicht zur Überprüfung originalverpackter Ware verpflichtet. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Kunde Transportschäden innerhalb von 24 Stunden, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung postschriftlich, per Fax, email oder Online-Zugriff (Internet-Webserver) anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Kunden oder bei uns zu gestatten. Sofern der Kunde uns die Überprüfung verweigert werden wir von der Gewährleistung befreit.

4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Kunden, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis-. und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

 

VII. Herstellergarantie

Die über die gesetzliche Mindestgarantie hinausgehende Garantie eines Herstellers wird von uns nur in der bei Vertragsabschluß vereinbarten Garantiezeit mitgetragen, indem wir uns um die Abwicklung kümmern. Bestehen Wartungsverträge zu Artikeln mit dem Hersteller oder Dritten, so bestehen uns gegenüber keinerlei Garantieansprüche und unsere Mitwirkung bei der Garantieabwicklung ist ausgeschlossen. Diese Garantiebedingungen schränken die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden in keiner Weise ein.

 

VIII. Schadenersatz

1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.

2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Darmstadt vereinbart mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind .

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland . Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht

 

X. Software

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Kunde, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich dorthin zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

 

XI. Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt .

 

Zusätze und Erläuterungen zu den Geschäftsbedingungen

 

   

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