Preise, Lieferfristen
und Auftrags-SonderkonditionenPreise in Angeboten beziehen
sich immer auf mittelfristige Lieferantenpreise. Durch
Vergrößerung der Lieferzeit läßt sich ein
Preisangebot fast immer einhalten. Es gibt daher fünf
Auftrags-Sonderkonditionen: Preis-, Artikel-, Erfolgs-
und Fristbindung, sowie Maximalpreisgebot. Verschiedene
Auftrags-Sonderkonditionen können sich gegenseitig
ausschließen oder ihre Kombination kann keinen Sinn
machen. In der Regel sind sie mit Zusatzkosten verbunden.
- Preisbindung
In diesem Fall werden Preise exakt eingehalten.
Eine Nachbesserung des Preisangebots innerhalb
von 24 Stunden muß eingeräumt werden. Ein
Rücktritt des Kunden von der Bestellung ist bei
Preiskorrektur möglich. Ist der Kunde in diesem
Zeitraum nicht erreichbar, so ruht der
Bestellvorgang solange. Die Erfüllungsfrist bei
Fristbindung verlängert sich solange, bis der
Kunde antwortet.
- Fristbindung
Hierbei
erfolgt die Lieferung exakt zum angegebenen
Zeitpunkt. Die minimale Lieferfrist bei einfacher
Fristbindung beträgt 3 Werktage. Die
Standard-Lieferfrist beträgt 5 Werktage, wenn
keine anderweitige Information in der
Auftragsbestätigung vorhanden ist.
- Artikelbindung
Artikelbindung
bezeichnet den Umstand, daß genau die in der
Bestellung benannten Artikel geliefert werden,
keine bau- oder funktionsgleichen Ersatzartikel.
Sind Artikel nur durch Spezifikationen bestimmt
kann GECOM stets alle Artikel liefern, die die
Spezifikation erfüllen. Alle für Artikelbindung
relevanten Spezifikationen müssen dann in der
Bestellung enthalten sein. Ohne Artikelbindung
bleibt die Auswahl der Artikel unter dem Vorsatz
der Maximierung des Preis/Leistungsverhältnisses
und der Einhaltung aller Randbedingungen der
Bestellung GECOM überlassen.
Artikelbindung erfolgt standardmäßig, wenn
keine anderen Bindungen gewünscht werden, und
ist dann kostenfrei.
- Erfolgsbindung
Ab 35
Stundenpreis wird Erfolgsbindung
angeboten. Dies bedeutet, daß der Auftrag nur
dann als erfüllt gilt, wenn das Auftragsziel
exakt erreicht wurde ; und nur dann ist auch eine
Zahlung zu leisten. Hierzu ist im Auftrag das
Auftragsziel so genau zu spezifizieren, daß eine
eindeutige Entscheidung bezüglich der Erfüllung
oder Nicht-Erfüllung getroffen werden kann. Bei
Erfolgsbindung kann GECOM jederzeit ohne
Ersatzsprüche des Kunden zwischenzeitlich vom
Auftrag zurücktreten, wenn eine
Auftragserfüllung nicht mehr oder nicht mit
angemessenem Aufwand möglich erscheint.
Erfolgsbindung macht nur in Kombination mit
einigen Auftragsgegenständen Sinn. Die
Erfüllung des Auftrags ist durch einen
Auftrags-Abschlußbeleg vom Kunden zu
bestätigen. Für Privattarife unter 35
Stundenpreis wird diese Auftragsbedingung nicht
angeboten.
- Maximalpreisgebot
Durch
das Maximalpreisgebot kann der Kunde für den
Auftrag einen Maximalpreis festlegen. Mit der
Auftragsannahme verpflichtet sich GECOM nicht
nur, diesen Maximalpreis nicht zu überschreiten,
sondern auch nicht mehr zu berechnen, als
tatsächlich geleistet wurde (außer einem
prozentualen Aufschlag, der für die meisten
Sonderkonditionen erhoben wird). Aufträge, deren
Erfüllung für den Maximalpreis nicht als sicher
erscheint, werden nicht angenommen.
Auftrags-Sonderbedingungen
verursachen in der Regel eine Erhöhung des Endpreises in
Form eines prozentualen Aufschlags, der in der
Auftragsbestätigung, bei der ONLINE-Vorabkalkulation und
in Angeboten ausgewiesen sind. Bestellungen mit Bindung
werden in der Regel mit einer Verzögerung von midestens
24 Std. bestätigt, damit genug Zeit für die Prüfung
der Realisierbarkeit zur Verfügung steht.