Beim Privattarif wird der Stundenpreis SP für beliebige Dienstleistungen wie folgt berechnet:
SP = Min(Max(B;7,50)/50 ; 1)*LP.
Dabei ist der Basiswert B =
1/1000 * (FGJ + 0,1 * LV + 0,01 * GV) , wobei
FGJ für das Jahreseinkommen abzüglich aller Fixkosten
(wie Miete, Kreditkosten, Beiträge usw. = frei verfügbares Geld
im Jahr) steht,
LV für das liquide (z.B. verfügbares
Sparguthaben, Aktien usw.) und
GV für das gebundene (nicht liquide, z.B.
Grundbesitz, Festgeld, Autos, Maschinen usw.) Vermögen,
sowie
LP für den aktuellen Listenpreis der Dienstleistung.
B kann als Basiswert bei der
Registrierung angegeben und muß nicht explizit aufgeschlüsselt
werden, wobei eine Gesamttoleranz von 30% durch Schätzungen
toleriert wird. Bei Familien ist stets die Summe der Einkünfte
und Vermögenswerte aller Angehörigen anzugeben.
FGJ, LV und GV werden
zum Zeitpunkt der Eingabe des Basiswertes als Stichtag ermittelt.
FGJ sollte, falls die Einkünfte relativ konstant sind, durch
Extrapolation bestimmt werden, indem der aktuelle monatliche
Betrag mit 12 multipliziert wird. Ist dies nicht der Fall kann
FGJ auch durch Summierung des frei verfügbaren Einkommens über
1 Jahr vor dem Eingabetag bestimmt werden, wobei angenommen wird,
daß FGJ zukünftig etwa gleich bleibt. Bei Abweichung des über
die so erhaltenenen Werte von FGJ, LV und GV berechneten und
eingestellten Basiswertes um mehr als 30% gegenüber dem realen
aktuellen Basiswert ist über die Registrierung eine Korrektur
der Basiswerteinstellung vorzunehmen, die auch jederzeit erfolgen
kann, wenn der aktuelle Wert für den Kunden günstiger ist.
Kann das Jahreseinkommen, z.B. bei Firmen infolge Neugründung,
zum Auftragszeitpunkt noch nicht ermittelt werden, so wird
zunächst FGJ = 0 angenommen. Nach Ermittlung des
Jahreseinkommens im Zeitraum von 1 Jahr nach Auftragserteilung
ist gegebenenfalls eine Nachzahlung zu leisten. Die Gesamtheit
der GECOM-Leistungen ist dann nach dem Stundensatz zu berechnen,
der sich aus dem ermittelten FGJ und den dann bestehenden
Vermögensverhältnissen ergibt.
Ein Javascript im Registrierdokument ermöglicht die automatische
Berechnung des Basiswertes unter Eingabe der einzelnen
Komponenten (beim Senden der Registrierung),
die aber nicht mitgespeichert werden. Bei
Verdacht auf absichtliche Unrichtigkeit der Angabe(n) müssen
nach Aufforderung alle oben aufgeführten Berechnungs-Komponenten
von B durch Nachweise belegt werden. Findet diesbezüglich keine
vorbehaltlose Zusammenarbeit seitens des Kunden statt oder
bestätigt sich der Verdacht auf unrichtige Angaben, so wird dem
Kunden der Privattarif rückwirkend aberkannt. Die Angaben über
Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind Bestandteil jedes
Dienstleistungsvertrages.
Der Privattarif soll der zunehmenden allgemeinen Einkommensschwäche im Verhältnis zu gestiegenen Preisen entgegenwirken und ist nach unserem Wissen ein in dieser Form einmaliges Experiment. Es ist nicht sicher, daß der Privattarif dauerhaft aufrecht erhalten werden kann. Dies hängt von der Ehrlichkeit der Kunden ab und davon, ob dieses Angebot zu einem ausreichend großen Kundenstamm führt. Wer es sich leisten kann muß unsere Dienstleistungen unbedingt auch entsprechend bezahlen und darf sich nicht auf die Schiene des Betruges begeben, indem er seine finanzielle Situation falsch darstellt. Zu Rabatten und Preisnachlässen für guten Kunden, die den Privattarif nicht wahrnehmen können, sind wir natürlich immer bereit. Dies läßt sich einfach durch die Angabe eines Maximalpreises quasi als Angebot durch den Kunden bei der Auftragserteilung einleiten. Wir bitten zur Förderung des Kundenstammes auch um die rege Teilnahme am Lawineneffekt, die noch weitere Vorteile bringt.
Es ist selbstverständlich, daß alle Angaben vertraulich behandelt, ausschließlich zur automatischen Berechnung des individuellen Stundensatzes genutzt werden und nicht von Personen gesichtet werden können. Zu den Daten besteht auch keinerlei Online-Zugriff. Der Datenaustausch kann darüber hinaus durch Aktivierung der Transaktions-Sicherung sicher verschlüsselt werden.
Beispiele:
Bei B= {20.000
(freies Geld) + 10.000 (Sparbuch) /10 + 150.000
(Haus)/100}/1000 = 22.500/1000 = 22,50 ergibt sich
als Preis für 1 Stunde Softwareentwicklung (Listenpreis 98
) :
Min(Max(22,50 ; 7,50)/50 ; 1)*98 = 22,5/50*98 =
44,1
Bei B= {10.000
(freies Geld) + 10.000 (Sparbuch) /10 = 11.000/1000
= 11,00 ergibt sich als Preis für 1 Stunde
Bedienungshilfe (Listenpreis 55 ) :
Min(Max(11 ; 7,50)/50 ; 1)*55 = 11*55/50 = 121/10
= 12,10
Bei B= {6.000 (freies
Geld) + 5.000 (Sparbuch) /10 = 6500/1000 = 6,50
ergibt sich als Preis für 1 Stunde Bedienungshilfe
(Listenpreis 55 ) :
Min(Max(6,50 ; 7,50)/50 ; 1)*55 = 7,5*55/50 =
7,5*11/10 = 8,25