Privattarif

Beim Privattarif wird der Stundenpreis SP für beliebige Dienstleistungen wie folgt berechnet:

SP = Min(Max(B;7,50€)/50€ ; 1)*LP.

Dabei ist der Basiswert B = 1/1000 * (FGJ + 0,1 * LV + 0,01 * GV) , wobei
FGJ für das Jahreseinkommen abzüglich aller Fixkosten (wie Miete, Kreditkosten, Beiträge usw. = frei verfügbares Geld im Jahr) steht,
LV für das liquide (z.B. verfügbares Sparguthaben, Aktien usw.) und
GV für das gebundene (nicht liquide, z.B. Grundbesitz, Festgeld, Autos, Maschinen usw.) Vermögen, sowie
LP für den aktuellen
Listenpreis der Dienstleistung.

B kann als Basiswert bei der Registrierung angegeben und muß nicht explizit aufgeschlüsselt werden, wobei eine Gesamttoleranz von 30% durch Schätzungen toleriert wird. Bei Familien ist stets die Summe der Einkünfte und Vermögenswerte aller Angehörigen anzugeben.
FGJ, LV und GV werden zum Zeitpunkt der Eingabe des Basiswertes als Stichtag ermittelt. FGJ sollte, falls die Einkünfte relativ konstant sind, durch Extrapolation bestimmt werden, indem der aktuelle monatliche Betrag mit 12 multipliziert wird. Ist dies nicht der Fall kann FGJ auch durch Summierung des frei verfügbaren Einkommens über 1 Jahr vor dem Eingabetag bestimmt werden, wobei angenommen wird, daß FGJ zukünftig etwa gleich bleibt. Bei Abweichung des über die so erhaltenenen Werte von FGJ, LV und GV berechneten und eingestellten Basiswertes um mehr als 30% gegenüber dem realen aktuellen Basiswert ist über die Registrierung eine Korrektur der Basiswerteinstellung vorzunehmen, die auch jederzeit erfolgen kann, wenn der aktuelle Wert für den Kunden günstiger ist.
Kann das Jahreseinkommen, z.B. bei Firmen infolge Neugründung, zum Auftragszeitpunkt noch nicht ermittelt werden, so wird zunächst FGJ = 0 angenommen. Nach Ermittlung des Jahreseinkommens im Zeitraum von 1 Jahr nach Auftragserteilung ist gegebenenfalls eine Nachzahlung zu leisten. Die Gesamtheit der GECOM-Leistungen ist dann nach dem Stundensatz zu berechnen, der sich aus dem ermittelten FGJ und den dann bestehenden Vermögensverhältnissen ergibt.
Ein Javascript im Registrierdokument ermöglicht die automatische Berechnung des Basiswertes unter Eingabe der einzelnen Komponenten (beim Senden der Registrierung
), die aber nicht mitgespeichert werden. Bei Verdacht auf absichtliche Unrichtigkeit der Angabe(n) müssen nach Aufforderung alle oben aufgeführten Berechnungs-Komponenten von B durch Nachweise belegt werden. Findet diesbezüglich keine vorbehaltlose Zusammenarbeit seitens des Kunden statt oder bestätigt sich der Verdacht auf unrichtige Angaben, so wird dem Kunden der Privattarif rückwirkend aberkannt. Die Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages.

Der Privattarif soll der zunehmenden allgemeinen Einkommensschwäche im Verhältnis zu gestiegenen Preisen entgegenwirken und ist nach unserem Wissen ein in dieser Form einmaliges Experiment. Es ist nicht sicher, daß der Privattarif dauerhaft aufrecht erhalten werden kann. Dies hängt von der Ehrlichkeit der Kunden ab und davon, ob dieses Angebot zu einem ausreichend großen Kundenstamm führt. Wer es sich leisten kann muß unsere Dienstleistungen unbedingt auch entsprechend bezahlen und darf sich nicht auf die Schiene des Betruges begeben, indem er seine finanzielle Situation falsch darstellt. Zu Rabatten und Preisnachlässen für guten Kunden, die den Privattarif nicht wahrnehmen können, sind wir natürlich immer bereit. Dies läßt sich einfach durch die Angabe eines Maximalpreises quasi als Angebot durch den Kunden bei der Auftragserteilung einleiten. Wir bitten zur Förderung des Kundenstammes auch um die rege Teilnahme am Lawineneffekt, die noch weitere Vorteile bringt.

Es ist selbstverständlich, daß alle Angaben vertraulich behandelt, ausschließlich zur automatischen Berechnung des individuellen Stundensatzes genutzt werden und nicht von Personen gesichtet werden können. Zu den Daten besteht auch keinerlei Online-Zugriff. Der Datenaustausch kann darüber hinaus durch Aktivierung der Transaktions-Sicherung sicher verschlüsselt werden.

Beispiele:

Bei B= {20.000 € (freies Geld) + 10.000 € (Sparbuch) /10 + 150.000 € (Haus)/100}/1000 = 22.500/1000 € = 22,50 € ergibt sich als Preis für 1 Stunde Softwareentwicklung (Listenpreis 98 €) :
Min(Max(22,50 ; 7,50)/50 ; 1)*98 € = 22,5/50*98 € = 44,1 €

Bei B= {10.000 € (freies Geld) + 10.000 € (Sparbuch) /10 = 11.000/1000 € = 11,00 € ergibt sich als Preis für 1 Stunde Bedienungshilfe (Listenpreis 55 €) :
Min(Max(11 ; 7,50)/50 ; 1)*55 € = 11*55/50 € = 121/10 € = 12,10 €

Bei B= {6.000 € (freies Geld) + 5.000 € (Sparbuch) /10 = 6500/1000 € = 6,50 € ergibt sich als Preis für 1 Stunde Bedienungshilfe (Listenpreis 55 €) :
Min(Max(6,50 ; 7,50)/50 ; 1)*55 € = 7,5*55/50 € = 7,5*11/10 € = 8,25 €