Treuhand-Transaktion

Diese Transaktion betrifft die Kundenkonten zweier Parteien, die ein Geschäft abwickeln wollen ; sie werden hier der Einfachheit halber als Käufer und Verkäufer bezeichnet. Das Geschäft läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Der Käufer schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag über ein Objekt ab
  2. Der Käufer reserviert den Kaufpreis des Objektes für den Verkäufer auf seinem Kundenkonto, welches natürlich eine ausreichende Deckung aufweisen muß. Der Käufer bekommt diese Reservierung (potentielle Überweisung auf sein Kundenkonto) angezeigt.
  3. Der Verkäufer übergibt das Objekt an den Käufer und bestätigt die Reservierung des Kaufpreises. Der Kaufpreis kann in dieser Phase vom Käufer nicht mehr von seinem Kundenkonto entfernt werden, steht aber auch dem Verkäufer noch nicht zur Verfügung
  4. Der Käufer bestätigt den Erhalt des Objektes und gibt den Kaufpreis zur Buchung frei. Er kann die Buchung selbst einleiten oder der Verkäufer kann eine Lastschrift des Kaufpreises vornehmen. In beiden Fällen wird der Kaufpreis auf das Kundenkonto des Verkäufers übertragen
  5. Kommt der Kauf nicht zustande, so wird die Transaktion gelöscht, indem Käufer und Verkäufer die Reservierung des Kaufpreises stornieren.

Eine Treuhand-Transaktion kostet beide Parteien je 20ct unabhängig vom Betrag, sofern keine Komplikationen auftreten und keine Vermittlung durch uns bestellt wird. Sie wird im letzteren Fall über die Kundenkonto-Transaktion eingeleitet. Die folgende Tabelle zeigt den Umgang mit verschiedenen Störfällen, die sich alle auf Punkt V) beziehen:

Nr Störfall Konsequenz
1 Das Objekt geht auf dem Weg zum Käufer verloren oder wird beschädigt Das Transportrisiko trägt der Verkäufer. Der Käufer braucht nicht zu bezahlen und der Verkäufer muß die Reservierung des Kaufpreises freigeben. Der Verkäufer sollte über den Kaufpreis eine Transportversicherung abschließen. Abweichende Kaufvertragsregelungen können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden (rechtlich schon). Das Objekt wird also erst einmal nicht bezahlt
2 Das Objekt geht auf dem Rückweg zum Verkäufer verloren oder wird beschädigt Das Transportrisiko trägt der Käufer. Der Verkäufer kann den Kaufpreis beanspruchen. Der Käufer sollte über den Kaufpreis eine Transportversicherung abschließen. Abweichende Kaufvertragsregelungen können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden (rechtlich schon). Das Objekt wird also erst einmal bezahlt
3 Der Verkäufer gibt die Reservierung nicht frei, obwohl er das Objekt unverändert zurückerhielt. Der Rücksendungsgrund spielt keine Rolle Mit der Rücksendung des Objektes muß der Verkäufer unbeachtet rechtlicher Schritte die Reservierung freigeben. Bestreitet der Verkäufer den Rückerhalt und legt der Käufer einen Zustellungsbeleg vor, wird die Reservierung des Kaufpreises aufgehoben. Das Objekt wird also erst einmal nicht bezahlt
  Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, nachdem er den Kaufpreis zur Buchung freigegeben hat Die Rückbuchung des Kaufpreises bzw. die Freigabe der Reservierung kann dann nur der Verkäufer veranlassen. Der Käufer sollte die Buchung erst freigeben, wenn er das Objekt hinreichend geprüft hat. Das Objekt wird also erst einmal bezahlt
4 Der Verkäufer bestätigt die Reservierung des Kaufpreises, übergibt das Objekt aber nicht, so daß der Käufer die Buchung nicht freigibt Nach einer Frist von 7 Tagen wird die Reservierung des Kaufpreises aufgehoben. Das Objekt wird also erst einmal nicht bezahlt
5 Der Verkäufer bestätigt die Reservierung des Kaufpreises, übergibt das Objekt, aber der Käufer bestätigt den Erhalt nicht, so daß keine Buchung erfolgen kann Die Buchung des Kaufpreises wird freigegeben, wenn uns der Verkäufer einen Nachweis über die Anlieferung des Objektes beim Käufer vorlegt. Die Übergabe des Objektes sollte allo immer gegen schriftlichen Nachweis erfolgen. Das Objekt wird dann also erst einmal bezahlt
6 Der Verkäufer erhält das Objekt zurück, macht aber Veränderungen desselben durch den Käufer geltend, während der Käufer Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften des Objektes beklagt und die Buchung nicht freigibt. Transportbeschädigung ist nicht offensichtlich Wenn der Käufer Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften des Objektes feststellt und sich nicht mit dem Verkäufer einigen kann muß er dem Verkäufer das Objekt zurückgeben. Die Reservierung des Kaufpreises wird mit dem Eintreffen des Objektes beim Verkäufer aufgehoben. Das Objekt wird also erst einmal nicht bezahlt. Forderungen an den Käufer können nur gestellt werden, wenn ihm eine Manipulation des Objektes schlüssig nachgewiesen und ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann. Sieht der Kaufvertrag für diesen Fall eine festgelegte Entschädigung des Verkäufers vor, so wird für den festgelegten Entschädigungsbetrag die Buchung freigegeben. Für Objekte, deren Zustand wir professionell beurteilen können, bieten wir eine Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer gegen Aufwandsentschädigung an.

Diese Regelungen werden natürlich durch abweichende gerichtliche Entscheidungen aufgehoben. Aber das Verfahren soll ja gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, sonst macht es keinen Sinn, und wir verlangen von den Beteiligten, daß sie die Regelungen so akzeptieren. Außer im Fall 6 sind die Umstände im allgemeinen auch ohne technische Analyse entscheidbar.

 

Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer

Die Vermittlung gestaltet sich so, daß sowohl das (Handels-)Objekt, als auch die Bezahlung über uns als "Relaisstation" laufen. Der Verkäufer schickt das Objekt zu uns und der Käufer reserviert den Gegenwert auf seinem Kundenkonto. Das Objekt wird dann von uns auf seinen Zustand untersucht, durch Versiegelung manipulationssicher gemacht und mit einem Zustandsbericht weiter an den Käufer geschickt, falls der Zustand den Spezifikationen des Verkäufers entspricht. Andernfalls erhält der Verkäufer das Objekt zurück. Die Versiegelung dient dazu, schwer erkennbare Manipulation des Käufers im Inneren des Objektes auszuschließen. Die Vermittlung soll nur dazu dienen, Beweismittel für den Fall zu sammeln, daß das Objekt nach Lösung des Kaufvertrages Mängel aufweist, zu denen sich niemand bekennen will. Bei durchweg ehrlichen Beteiligten ist das alles überflüssig, und die wünschen wir uns natürlich. Aber unsere Erfahrungen sind leider anders.

Wir berechnen unseren Arbeitsaufwand nach Leistungsart 11, wobei wir Käufer und Verkäufer jeweils mit der Hälfte der Kosten belasten. Die Treuhand-Transaktion wird über das Transaktionsfeld (linke Frame) bestellt und ist von der jeweils anderen Partei zu bestätigen - Vermittlung durch uns ist anwählbar.
Um Transportfehler nachzuweisen können z.B. 2 Beschleunigungssensoren installiert werden - einer im Objekt, der andere außen. Zeigt nur der innere Sensor Überbeanspruchung an, so wurde das Objekt nach dem Auspacken zu stark beschleunigt (z.B. Fallengelassen). Zeigen beide Sensoren (fast) gleiche Beschleunigungswerte (Intensität und Richtung), so handelt es sich um einen Transportfehler. Der Außensensor deaktiviert sich beim Öffnen der Verpackung, so daß sich die Messwerte dann nicht mehr ändern. Der Außensensor wird vom Käufer als Beweismittel aufbewahrt, bis die Transaktion beendet ist.